FAQ
- Allgemeine Fragen
- Technische Fragen zur ÖFK-Datenbank
- Fragen zur Klassifizierung
- Fragen zu Veterinärdaten
Schlachtkörper werden auf Basis EU-weiter Normen und Richtlinien in Handelsklassen und Qualitätsklassen eingestuft („klassifiziert“). Dies erfolgt durch von der Agrarmarkt Austria behördlich zugelassene Klassifizierungsdienste. Dadurch kann die Einheitlichkeit und Unabhängigkeit der Klassifizierung auf allen Schlachthöfen, die von einem Klassifizierungsdienst betreut werden, gewährleistet werden.
Bei Rindern erfolgt eine optische Beurteilung der Schlachtkörper durch ein Klassifizierungsorgan. Dabei wird die Ausprägung der Muskulatur und die Fettabdeckung des Schlachtkörpers bewertet. Detailinformationen finden Sie hier.
Bei Schweinen wird das Verhältnis der Dicke des Muskelfleisches zur Dicke des Specks ermittelt. Diese Messung kann sowohl durch Einsatz einer standardisierten Messkarte oder mittels eines elektronischen Messgerätes („OptiScan“) erfolgen. Detailinformationen finden Sie hier.
Der Einstieg in die ÖFK-Datenbank ist für landwirtschaftliche Betriebe mit eAMA-Zugang über die Schaltfläche „Landwirte-Login“ von der ÖFK-Webseite aus erreichbar.
Benutzer mit einem ÖFK-Login können über das Menü und die Schaltfläche „ÖFK-Login“ einsteigen.
Im eAMA-Anmeldefenster kann über die Schaltfläche „Passwort vergessen“ ein neues eAMA-Passwort direkt bei der Agrarmarkt Austria (AMA) beantragt werden.
In der Regel sind die Daten wenige Stunden nach der Schlachtung, spätestens am Folgetag, online einsehbar.
Die Klassifizierung am Schlachthof wird von MitarbeiterInnen des zuständigen Klassifizierungsdienstes durchgeführt. Die Agrarmarkt Austria als zuständige Behörde überprüft regelmäßig und unangekündigt die korrekte Arbeitsweise der Klassifizierungsorgane.
Der Aufgabenbereich eines Klassifizierungsorgan umfasst folgende Bereiche:
- Klassifizierung, Verwiegung und Protokollierung der Schlachtkörper nach den gesetzlichen Vorgaben für Rinder und Schweine
- Umsetzung der Rind- und Schweinefleischkennzeichnung auf den Schlachtbetrieben
- Kälberklassifizierung inkl. Einstufung der Fleischfarbe
- Lämmer- und Schafklassifizierung
- Kontrollen und Kennzeichnung von Qualitäts- und Markenprogrammen
Die Schlachtdaten sind in der Regel für den anliefernden landwirtschaftlichen Betrieb bzw. anliefernde Organisation spätestens am Tag nach der Schlachtung einsehbar.
Wird ein Tier nicht direkt von einem landwirtschaftlichen Betrieb, sondern über einen Zwischenhändler an den Schlachthof verkauft, ist die Dateneinsicht nur für diesen Zwischenhändler möglich.
Der Inspektionsbericht enthält neben den Stammdaten eine Einzelaufstellung zu jedem Schlachttier. Diese beinhaltet:
- die Klassifizierungsdaten (Handelsklasse, Gewicht, etc.)
- die gekennzeichneten Qualitäts- und Markenprogramme
- technische Daten der Schlachtung (Verwiegungszeit, laufende Schlachtnummer, etc.)
- Information zur Tauglichkeit
Unterhalb der Einzeltierdaten befindet sich eine Zusammenfassung der Qualitäts- und Markenprogramme sowie Klassifiziererbemerkungen.
Am Ende des Inspektionsberichts sind Informationen zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung angeführt. Dabei handelt es sich um tierärztliche Befunde, die entweder beim lebenden Tier oder beim Schlachtkörper festgestellt wurden.
WICHTIG: sowohl die allgemeine Tauglichkeit des Schlachtkörpers als auch die spezifischen Veterinär-Befunde werden nicht vom Klassifizerungsdienst festgestellt
Die ÖFK und ihre MitarbeiterInnen sind nicht direkt für die Klassifizierung verantwortlich, sondern stellen Rahmenbedingungen für die Klassifizierungsdienste bereit. Durch ein gelebtes Qualitätsmanagement wird gewährleistet und überprüft, dass jeder Klassifizierungsdienst und jedes Klassifizierungsorgan nach denselben Vorgaben arbeitet.
Die ÖFK verwaltet und archiviert die von den Klassifizierungsdiensten erfassten und tagesaktuell übertragenen Klassifizierungsdaten in der zentralen ÖFK-Datenbank. In weiterer Folge können diese Daten LandwirtInnen und anderen Berechtigten zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus vertritt die ÖFK die Klassifizierungsdienste auf nationaler und internationaler Ebene und arbeitet in verschiedenen Projekten zur Weiterentwicklung der Land- und Fleischwirtschaft mit.
In der ÖFK-Datenbank können nur Daten von Schlachttieren eingesehen werden, die auf einem von einem Klassifizierungsdienst betreuten Schlachtbetrieb geschlachtet wurden.
Ein Schlachthof ist klassifizierungspflichtig, wenn im Jahresdurchschnitt mehr als 20 Rinder pro Woche oder mehr als 60 Schweine pro Woche geschlachtet werden. Schlachtbetriebe unterhalb dieses Grenzwertes können jedoch freiwillig ihre Schlachtkörper klassifizieren lassen.
Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung erfolgt durch amtliche TierärztInnen auf Basis deren gesetzlichen Auftrags. Zusätzlich zur Dokumentation im VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) werden diese Daten für LandwirtInnen in der ÖFK-Datenbank zur Verfügung gestellt.
Für Informationen und Erklärungen zu Veterinärbefunden wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuungstierarzt oder an die zuständige Landesveterinärdirektion des Schlachtbundeslandes.
Das Warmgewicht ist das gemessene Gewicht eines Schlachtkörpers spätestens 30 Minuten nach dem Ausweiden (Rind) oder 45 Minuten nach dem Stechen (Schwein). Sofern nicht anders angegeben, erfolgt die Angabe des vom Klassifizierungsdienst ermittelten Warmgewichts am Inspektionsbericht.
Die Abrechnung findet zwischen landwirtschaftlichem Betrieb und Schlachthof bzw. Vermarktungsorgansation oder Viehhandelsorganisation statt.
Die Feststellung des Lebendgewichts unterliegt nicht der akkreditierten Inspektionstätigkeit der ÖFK. Wird das Lebendgewicht vom Schlachthof auf freiwilliger Basis gemessen oder ist am Viehverkehrsschein eingetragen, wird dies am Inspektionsbericht zusätzlich zum vom Klassifizierer gemessenen Warmgewicht übernommen.
Die Angabe erfolgt bei Schweinen als errechnetes „durchschnittliches Lebendgewicht“ pro Tier und bei Rindern pro Einzeltier.
Der Inspektionsbericht wird in der ÖFK-Datenbank erstellt, wenn eine Lieferung in der ÖFK-Datenbank erstmalig eingesehen wird. Dies kann auch durch die ÖFK oder einen Klassifizierungsdienst geschehen. Dadurch kann es sein, dass das Ausstellungsdatum und das Schlachtdatum nicht ident sind.
Um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, werden nach Einstieg in die ÖFK-Datenbank die letzten 20 Lieferungen angezeigt. Es ist jedoch möglich durch Verwendung der Suchfunktion die Anzahl der angezeigten Lieferungen zu verändern.
Bei bestimmten Veterinärbefunden muss der Tierarzt eine Abstufung vornehmen:
- ggr -> geringgradig
- mgr -> mittelgradig
- hgr -> hochgradig
Dies wird auf dem Inspektionsbericht entsprechend angegeben.
Bei Interesse oder Fragen zu Datenauswertungen wenden Sie sich bitte an office@oefk.at oder verwenden Sie unser Kontaktformular.
Die Stammdaten zur Erstellung der Inspektionsberichte werden regelmäßig mit der VIS-Datenbank (Veterinärgesundheitsinformationssystem) abgeglichen. Sollten Sie feststellen, dass Ihre Daten nicht aktuell sind, wenden Sie sich bitte an office@oefk.at oder verwenden Sie unser Kontaktformular.
Die Einsicht der Daten in der ÖFK-Datenbank ist grundsätzlich für den Hauptbetrieb vorgesehen. Um die Daten von Nebenbetrieben oder anderen Betrieben einsehen zu können, gibt es die Möglichkeit diese mit dem Hauptbetrieb zu verbinden. Wenden Sie sich bei Interesse daran bitte an office@oefk.at oder verwenden Sie unser Kontaktformular.
