Die Schlachtdaten sind in der Regel für den anliefernden landwirtschaftlichen Betrieb bzw. anliefernde Organisation spätestens am Tag nach der Schlachtung einsehbar.
Wird ein Tier nicht direkt von einem landwirtschaftlichen Betrieb, sondern über einen Zwischenhändler an den Schlachthof verkauft, ist die Dateneinsicht nur für diesen Zwischenhändler möglich.
