In der ÖFK-Datenbank können nur Daten von Schlachttieren eingesehen werden, die auf einem von einem Klassifizierungsdienst betreuten Schlachtbetrieb geschlachtet wurden.

Ein Schlachthof ist klassifizierungspflichtig, wenn im Jahresdurchschnitt mehr als 20 Rinder pro Woche oder mehr als 60 Schweine pro Woche geschlachtet werden. Schlachtbetriebe unterhalb dieses Grenzwertes können jedoch freiwillig ihre Schlachtkörper klassifizieren lassen.