Bei bestimmten Veterinärbefunden muss der Tierarzt eine Abstufung vornehmen:
- ggr -> geringgradig
- mgr -> mittelgradig
- hgr -> hochgradig
Dies wird auf dem Inspektionsbericht entsprechend angegeben.
Bei bestimmten Veterinärbefunden muss der Tierarzt eine Abstufung vornehmen:
Dies wird auf dem Inspektionsbericht entsprechend angegeben.