Die Feststellung des Lebendgewichts unterliegt nicht der akkreditierten Inspektionstätigkeit der ÖFK. Wird das Lebendgewicht vom Schlachthof auf freiwilliger Basis gemessen oder ist am Viehverkehrsschein eingetragen, wird dies am Inspektionsbericht zusätzlich zum vom Klassifizierer gemessenen Warmgewicht übernommen.
Die Angabe erfolgt bei Schweinen als errechnetes „durchschnittliches Lebendgewicht“ pro Tier und bei Rindern pro Einzeltier.
