In der ÖFK-Datenbank können die Klassifizierungsergebnisse und die gekennzeichneten Qualitäts- und Markenprogramme vom anliefernden landwirtschaftlichen Betrieb für jedes Tier einzeln eingesehen werden.
Werden zeitnah zur Schlachtung berechtigte Einsprüche gegenüber einem Klassifizierungsergebnis gemeldet, führen speziell ausgebildete Überkontrollorgane des zuständigen Klassifizierungsdienstes eine Nachkontrolle für die betroffenen Schlachtkörper durch. Wenden Sie sich bitte für die Bekanntgabe von Einsprüchen an den Klassifizierungsdienst des jeweiligen Schlachtbundeslandes oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
