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FACHLICHE INFORMATIONEN

Wozu Klassifizierungsdienste?

Die Klassifizierungsdienste fungieren als neutraler und unabhängiger Dienstleister für den Lieferanten und den Schlachtbetrieb. Die Mitarbeiter der Klassifizierungsdienste (Klassifizierer) stellen nicht nur die Qualität in Bezug auf Muskelfleisch- und Fettanteil jedes einzelnen Schlachtkörpers fest, sondern sind auch für die ordnungsgemäße Verwiegung der einzelnen Schlachtkörper verantwortlich. 

Neben einer Vielzahl von Tätigkeiten, welche die Klassifizierung betreffen, sind sie auch für die Abwicklung von Qualitätsmarkenprogrammen für Frischfleisch zuständig. Für den Landwirt ist es daher besonders wichtig, dass er ein von einem Klassifizierungsdienst unterzeichnetes Klassifizierungsprotokoll erhält, denn nur dies bestätigt ihm, dass die Tätigkeit von einem neutralen und unabhängigen Klassifizierungsdienst durchgeführt wurde.

 

Welche Schlachtkörper sind zu klassifizieren?

Es gibt eine Reihe von Verordnungen der EU, Gesetze der Republik Österreich sowie Richtlinien der Agrar Markt Austria, welche die Klassifizierung von Schlachtkörpern regeln. 

Generell gilt, dass ausgewachsene Rinder (Lebendgewicht über 300 kg) einer Klassifizierungspflicht unterliegen. Dabei sind objektive Grundlagen unabdingbar. Schlachtbetriebe, die mehr als 20 Rinder wöchentlich schlachten, haben die Klassifizierung ausschließlich durch Mitarbeiter von neutralen Klassifizierungsdiensten vornehmen zu lassen. 
Schweineschlachtkörper mit einem Zweihälftengewicht (Schlachtgewicht warm) von über 70 kg unterliegen ebenfalls der Klassifizierungspflicht. Bei Schweineschlachtbetrieben, die im Jahresschnitt mehr als 60 Schweine wöchentlich schlachten, haben sämtliche Klassifizierungstätigkeiten ebenfalls durch einen von der AMA zugelassenen Klassifizierungsdienst zu erfolgen.

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